Sie kennen sicherlich das folgende Symbol, welches so oder ähnlich seit kurzem auf vielen Verpackungen zu sehen ist?
Hintergrund:
Aufgrund neuer Richtlinien des europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) sind solche unserer Produkte, welche ganz oder teilweise mit einem Akku/Batterie betrieben werden, vom Gesetzgeber nur unter bestimmten Voraussetzungen für den gewerblichen Transport zugelassen und unterliegen genauen Kennzeichnungspflichten, da das Risiko für diese Produkte beim Transport höher ist.
Beschädigte Produkte/Batterien:
Bitte beachten Sie, dass bei beschädigten Lithium-Ionen- oder Bleibatterien von einer Rücksendung an uns per Versanddienstleister vollständig abzusehen ist.
Bitte entsorgen Sie solche Akkus aus Sicherheitsgründen ausschließlich über die örtlichen Gefahrgut-Sammelstellen. Dies ist für Sie kostenlos. Entfernen Sie in diesem Fall, wenn möglich, die beschädigte Batterie aus dem Produkt und schicken uns das Produkt ohne die Batterie zurück. Sollte ein Entfernen der beschädigten Batterie nicht möglich sein, oder das zurückzuschickende Produkt die beschädigte Batterie selbst sein, kontaktieren Sie in jedem Falle unseren Kundenservice und warten weitere Anweisungen ab. Im Falle einer veranlassten Entsorgung des gesamten Produktes behalten wir uns das Recht vor, einen Nachweis über die Entsorgung des Produktes einzufordern. Stellen Sie bitte sicher, dass Sie einen entsprechenden Nachweis durch die Gefahrgut-Sammelstelle ausgehändigt bekommen.
Um das korrekte Label aufzurufen und auszudrucken, klicken Sie in der Tabelle einfach auf das Produkt, welches zurückgesendet werden soll
Achtung: Wenn Sie den Originalkarton für die Rücksendung benutzen, überprüfen Sie einfach, ob das erforderliche Label auf der Verpackung bereits sichtbar vorhanden ist. In diesem Fall ist die Kennzeichungspflicht bereits erfüllt. Es sind damit keine weiteren Schritte ihrerseits nötig.